Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Netwark Internetservice | Mediadesign
Inhaber u. Ansprechpartner: Reinhard Reinders
Auf der Köbs 22
54413 Geisfeld
Telefon:(+49) 6586 - 99 25 32
E-Mail: netwark@t-online.de
Internet: https://netwark.eu


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Lieferungen und Leistungen für den Internetmarkt, e-commerce, Serverhosting, Webhosting, Domainregistrierung, Mediadesign

§1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Netwark Internetservice | Mediadesign, (im nachfolgenden netwark genannt) erbringt seine Dienste gegenüber seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen werden auch allen zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden zugrundegelegt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn netwark dem Kunden diese Abweichungen ausdrücklich in Textform bestätigt.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen, die durch Vertretungsbefugte, Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte von netwark vereinbart werden, und die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich seiner Anlagen sowie dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen oder diese abändern, sind ebenfalls ausschließlich in textform zu vereinbaren.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Kunde/Domaininhaber ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss korrekte und vollständige Daten zum Domaininhaber sowie der Rechnungsanschrift anzugeben und diese Daten während der Laufzeit des Vertrages bei einer Änderung unverzüglich an netwark zu melden, damit eine Korrektur der Domaininhaberdaten bzw. der Rechnungsanschrift erfolgen kann.

(2) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt erst mit der Unterzeichnung eines Grundvertrages durch den Kunden sowie durch netwark zustande.

(3) netwark ist befugt, den Vertragsabschluß von der Vorlage einer Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig zu machen.

(4) Soweit netwark sich zur Erbringung der von ihr tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von netwark kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

(5) Der Vertrag über die Nutzung der von netwark angebotenen Leistungen kommt mit Absendung des Online-Bestell-Formulars zustande, oder wenn ein bevollmächtigter Agent den vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird in textform bestätigt. netwark ist berechtigt den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage von Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich netwark zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

§3 Kündigung

(1) Domain/Webserververträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrags in Kraft und werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Tages der erstmaligen Leistungsverpflichtung. Dieses Datum ist im Grundvertrag festzuhalten.

(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss netwark - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist spätestens am dritten Werktag für den Ablauf des übernächsten Monats in Textform zugehen.

(3) Sofern keine Kündigung bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode, d.h., ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist aus § 3 Absatz 2 des Grundvertrages findet entsprechend Anwendung.

(4) Bei Nichtzahlung von Domaingebühren (Rechnungen), ist netwark berechtigt die Domainen, unverzüglich, wahlweise in den Transit (Denic) zu geben oder zu schliessen (Close).

§4 Leistungsumfang

(1) netwark ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der von netwark bereitgestellten Kommunikations-Infrastruktur sowie der Nutzung von angebotenen und vertraglich vereinbarten Mehrwertdiensten im ’INTERNET’ und anderer Netzwerkdienste /-anbieter /-angebote. Der spezifische Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen von netwark ergibt sich aus den dem Grundvertrag beigefügten und unterschriebenen Anlagen (für Kommerzielle, Private und u.a.) Wenn der Kunde die Anwendbarkeit einer preisgünstigeren Tarifstruktur zu Unrecht in Anspruch nimmt, kommt die jeweils tatsächlich anzuwendende Tarifstruktur zur Anwendung. Dies ist zum Beispiel die Verwendung eines Studentenzugangs, obwohl kein Student, oder die kommerzielle Nutzung eines Privatkundenzugangs.

(2) Soweit netwark über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden weitere freiwillige, entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen lediglich eine Gefälligkeit dar. Diese Gefälligkeiten können deshalb jederzeit wieder eingestellt werden. Eine Preisminderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzpflicht von netwark ergibt sich aus deren Einstellung jedoch nicht.

(3) Der Betrieb von Chat-Programmen, Banner-Exchance-Programmen und sogenannte Counter-Pages sowie kundeneigene Datenbanken, bei denen direkt auf unsere Server zugegriffen wird, sind in den Leistungspaketen nicht enthalten und müssen gesondert verhandelt werden, da diese den Server unverhältnismäßig hoch belasten und eventuell auf einem unserer gesonderten Server untergebracht werden müssen.

§5 Webserver mit FTP-Zugang/Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der netwark-Dienste durch Dritte (Z.B. Webserver mit FTP-Zugang) ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung in textform durch netwark gestattet.

(2) Die Nutzung durch andere als den Kunden (durch Dritte) ist nur gegen gesondertes Entgelt nach Einzelvereinbarung zulässig.

(3) Wird die Nutzung durch Dritte von netwark in textform gestattet, hat der Kunde diese Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Insbesondere gelten für diese Dritten dieselben Pflichten gemäß Ziffer 6 wie für den Kunden selbst.

(4) Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(5) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der netwark Dienste durch Dritte entstanden sind. Etwaige Ansprüche des Kunden gegen diesen Dritten schließen den Zahlungsanspruch an netwark nicht aus.

(6) netwark haftet nicht für die vom Kunden auf dem zugewiesenen Speicherplatz hinterlegten Inhalte.

§6 Zahlungsbedingungen / Rechnungsstellung

(1) netwark stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen, bei gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Grundvertrag.

(2) Die vereinbarten fixen Entgelte werden mit Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Rücklastschriften berechnet netwark eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 16,00 EURO pro Lastschrift zzgl. der für netwark angefallenen Bankgebühren.

(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung ebenfalls innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren oder Gebühren sonstiger ’Leitungsanbieter’) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt von netwark sind nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt selbst an den Leitungsanbieter zu bezahlen. Sofern bei einem Anschluss aufgrund speziellen Kundenwunsches, netwark gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modern- oder Telefonnummerbereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

(5) netwark wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und soweit verfügbar - in elektronischer Form gegen gesondertes Entgelt zukommen lassen.

(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei vom Kunden verschuldeter Verzögerung ist netwark berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Mahngebühr zu erheben.

§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Verzug, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche von netwark kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüche aufrechnen.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die netwark die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Bundespost, TELEKOM oder von Drittanbietern usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von netwark oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von netwark autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (Sub-POP’s) eintreten - hat netwark auch bei Vorliegen verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, da netwark hierauf keinen Einfluss hat. Diese außergewöhnlichen Störungen berechtigen netwark, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. In diesem Falle wird netwark etwaige eigenen Ansprüche gegen diese Dritte an die betroffenen Kunden abtreten.

(3) Dauert eine nicht unwesentliche Behinderung länger als eine Woche, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab den Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstag anteilig zu mindern. Eine nicht unwesentliche Behinderung liegt zum Beispiel vor, wenn

(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die netwark-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr vollständig nutzen kann;

(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare, wesentliche Beschränkungen vorliegen, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hätte. Sie liegt nicht vor, wenn die Nutzung der netwark-Leistungen nur kurzfristig unmöglich ist (im Rahmen von technischen Wartungsarbeiten, Serverumstellungen) bzw. wenn nach Meldung der Störung die Nutzung schnellstmöglich wieder ermöglicht wird.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von netwark liegenden sonstigen Störung erfolgt grundsätzlich keine Rückvergütung von Entgelten, soweit netwark auch hierauf keine Einflussmöglichkeiten hat.

(5) Im übrigen werden Ausfallzeiten grundsätzlich nur dann erstattet, wenn netwark bzw. etwaige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht haben und sich der Ausfallzeitraum über mehr als drei Werktage streckt.

§8 Folgen des Zahlungsverzugs

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist netwark befugt, die Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch von netwark bleibt hiervon unberührt.

(2) Bei gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden ist netwark berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass netwark eine höhere Zinslast nachweist. Bei privaten Kunden gelten die Regelungen des BGB, soweit die netwark nicht höhere Zinslasten nachweist.

(3) netwark kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, bei Domainverträgen die jeweilig vom Zahlungsverzug betroffenen Domainen wahlweise in den Transit (Denic) zu geben oder zu schliessen (Close).

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich netwark ausdrücklich vor.

§9 Internet-Software

(1) netwark garantiert für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von netwark gelieferte Internet-Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich netwark vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass netwark bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. netwark behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Angaben im Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

(2) Im Falle, dass weitere, zwischen dem Kunden und netwark abgeschlossene Verträge auf diese AGB verweisen oder Bezug auf sie nehmen, werden diese AGB Bestandteil der weiteren abgeschlossenen Verträge.

(3) Mit dem Erwerb von Internet-Softwareprodukten wird netwark gestattet, den Namen und die Referenz desjenigen Unternehmens für eigene Werbezwecke einzusetzen, bei welchem das Softwareprodukt zum Einsatz kommt, es sei den, der Kunde widerspricht dieser Nutzung.

§10 Sonstige Bestimmungen

(1) Für Hardware- und Softwareverkäufe oder sonstige Einkäufe gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(2) netwark behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlage beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

(3) Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von netwark genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich in textform bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die netwark eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl netwark diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird netwark an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von netwark nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er netwark nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat in textform zu erfolgen, wenn netwark nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird netwark die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von netwark liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich in textform netwark zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht netwark aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von netwark verlässt.

(4) Der Kunde willigt ein, daß netwark die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) speichert.

(5) Erfüllungsort für die Verpflichtungen von netwark ist deren Sitz.

(6) Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen in textform abzugeben sind, ist dem durch Übersendung der Erklärung per Telefax oder E-Mail entsprochen.

(7) Zustellungen sind an die im Kopf dieses Vertrages genannten Anschriften vorzunehmen, soweit nicht eine Adreßänderung dem anderen Vertragsteil in textform mitgeteilt worden ist. Geht eine Erklärung dem anderen Vertragsteil nur deshalb nicht zu, weil er seine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl als zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu vertreten.

(8) Gerichtsstand ist der Sitz von netwark, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. netwark ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit den Kunden bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Kunden geltend zu machen.

§10 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Dem Verbraucher steht i.S.d. Fernabsatzgesetzes bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen, nach Erhalt der Ware, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann in textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

netwark Internetservice | Mediadesign Herr Reinhard Reinders Auf der Köbs 22 54413 Geisfeld Telefon:(+49) 6586 - 99 25 32 E-Mail: info(at)netwark.eu

Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-Roms, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche durch den Verbraucher oder auf Wunsch dessen entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden wie z.B. Webdesign, Programmierungen, Printmedien, Webpaket- oder Domainbestellungen/Registrierungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§11 Rücksendungen

Alle Rücksendungen im Fall des Widerrufsrechts i.S.d. Fernabsatzgesetzes oder eines Gewährleistungs-/Garantieleistungsfalles müssen vom Käufer ausreichend frankiert (portofrei) und dem Warenwert entsprechend versichert sein. Nicht frankierte (unfreie) Sendungen werden generell nicht entgegengenommen, alle Wertminderungen die durch Transportbeschädigungen oder Verlust durch unzureichende Versicherung nicht abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Kunden. Bei berechtigten Rücksendungen (Widerrufsrecht i.S.d. Fernabsatzgesetzes oder Gewährleistungs-/Garantieleistungsfall) werden anfallende Fracht- und Versicherungskosten gegen Vorlage der Quittung erstattet. Bei unberechtigten Rücksendungen (dem liefernden Transportunternehmen abgenommene Ware mit nicht beanstandeten Transportschäden, Bedienerfehler, Defekt nach eigenmächtigen Umbauten/Reparaturversuchen, Beschädigungen durch unsachgemäße Benutzung/Handhabe, gescheiterten Softwareinstallationen usw.) werden keine Transportkosten erstattet. Außerdem erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des Aufwandes oder mindestens 15,- Euro.

§12 Schlussbestimmung

Mit erstmaligem Zugriff auf einen Server des Auftraggeber oder bei Vertragsunterzeichnung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt. Sollten einzelne Regelungen außer Kraft treten, bleiben alle restlichen davon unberührt.

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